3D-Animation einer Sichtprüfung im Rahmen der Geräteprüfung nach DGUV V3: Fachkraft Jens (gelbes Shirt) untersucht mit einer Lupe das defekte Anschlusskabel einer Kaffeemaschine, während Geschäftsführer Stefan (Anzug) zufrieden einen Daumen hoch gibt. Im Hintergrund ist ein Fluke Gerätetester zu sehen.
Veröffentlicht in   Prüfen, Uncategorized am 04/12/2024 von     Markus Kreuels ,
Geräteprüfung nach DGUV V3: Pflicht, Fristen & Durchführung

Geräteprüfung nach DGUV V3: Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen – Pflichten, Fristen, Haftung

📋 Reales Szenario
Montagmorgen, 7:45 Uhr. Ein Mitarbeiter greift zum Verlängerungskabel – das Kabel ist gerissen, die Isolierung blank. Körperdurchströmung. Krankenhauseinweisung. Strafanzeige. Die Berufsgenossenschaft stellt im Nachgang fest: Das ortsveränderliche Betriebsmittel war seit 3 Jahren nicht geprüft. Die Haftpflicht verweigert die Zahlung. Der Geschäftsführer haftet persönlich. Diese Geschichte hätte ein Prüfprotokoll verhindert.
Die Geräteprüfung nach DGUV V3 ist kein Papierkram. Sie ist die einzige Dokumentation, die Sie im Schadensfall vor persönlicher Haftung schützt – und die einzige Maßnahme, die einen Elektrounfall nachweislich verhindert, bevor er passiert. Wer prüft, wann, mit welchem Ergebnis: Das entscheidet im Ernstfall über Strafverfolgung oder Freispruch.

In diesem Beitrag erfahren Sie konkret: Was schreibt die DGUV V3 vor? Wer darf prüfen? Wie läuft eine Prüfung ab – und was müssen Arbeitgeber dokumentieren, damit der Schutz auch greift? Mit einer bewährten Methode sparen Sie dabei erheblich Zeit und externe Kosten.

Was ist die Geräteprüfung nach DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Ihr Kernauftrag: Kein Mitarbeiter darf durch ein defektes oder ungeprüftes elektrisches Gerät zu Schaden kommen.

Die Geräteprüfung nach DGUV V3 erfasst alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel – also jedes Gerät mit Stecker, das man von A nach B tragen kann. Bohrmaschine, Kaffeemaschine, Laptop, Verlängerungskabel. Ortsfeste Anlagen wie Verteilerkästen und Schaltschränke fallen dagegen unter §5 DGUV V3 und werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft – das ist ein separater Prüfbereich mit eigenen Anforderungen und Fristen.

Das Ziel ist eindeutig: elektrische Gefährdungen durch defekte oder verschlissene Geräte erkennen und beseitigen – bevor sie zum Arbeitsunfall werden.

ℹ️ Normen im Überblick
Neben der DGUV V3 sind zwei VDE-Normen maßgeblich: VDE 0701 regelt die Prüfung nach einer Reparatur. VDE 0702 (DIN EN 50699) regelt die laufende Wiederholungsprüfung. Die falsche Norm anzuwenden macht eine Prüfung rechtlich wertlos – der Unterschied muss im Prüfprotokoll erkennbar sein.

Warum die Geräteprüfung nach DGUV V3 für Arbeitgeber existenziell ist

Viele Betriebe behandeln die DGUV V3 wie eine Formalität. Bis etwas passiert. Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen sind gravierend:

  • Bußgelder durch Berufsgenossenschaft oder staatliche Arbeitsschutzbehörden
  • Wegfall des Versicherungsschutzes: Wer die Prüfpflicht verletzt hat, sitzt im Schadensfall auf allen Kosten
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers – hier greift das Organisationsverschulden in der Elektrotechnik
  • Strafrechtliche Verfolgung bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung durch einen vermeidbaren Unfall
⚠️ Rechtlicher Hinweis
Auch ein neu angeschafftes ortsveränderliches Betriebsmittel gilt normativ als ungeprüft und darf ohne Prüfung nach VDE 0702 nicht für den ersten Einsatz zugelassen werden – es sei denn, der Hersteller liefert ein Prüfprotokoll mit. Liegt kein Herstellerprotokoll vor, muss vor der ersten Verwendung eine Erstprüfung durch eine befähigte Person erfolgen. Danach greift die Wiederholungsprüfpflicht. Legen Sie die Intervalle schriftlich in Ihrer Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik fest.

Wer darf prüfen – und wer nicht?

Die Prüfung darf ausschließlich eine „befähigte Person" im Sinne der DGUV Vorschrift 3 durchführen. Wichtig: Eine befähigte Person für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist nicht automatisch jede Elektrofachkraft oder VEFK. Sie muss drei Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Fachliche Grundqualifikation – z.B. als Elektrofachkraft
  • Ergänzende Schulungsmaßnahmen speziell für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach VDE 0701/0702
  • Regelmäßige Anwendung dieser Tätigkeit im Rahmen der täglichen Arbeit – wer nur alle vier Jahre ein oder zwei Geräte prüft, erfüllt das Kriterium der Praxiserfahrung nicht

Eine EFK, die nicht speziell geschult wurde und die Prüftätigkeit nicht regelmäßig ausübt, gilt normativ nicht als befähigte Person für diesen Prüfbereich – auch wenn sie im Übrigen vollqualifiziert ist. Im Zweifel muss die Qualifikation nachgewiesen und dokumentiert sein.

Markus Kreuels – Praxistipp
💡 Praxis-Tipp von Markus
Der teuerste Teil der DGUV-V3-Prüfung ist die Zeit, nicht die Technik. Die Sichtprüfung – gerissene Kabel, gebrochene Gehäuse, lockere Stecker erkennen – frisst am meisten Stunden. Und genau hier können Ihre eigenen Mitarbeiter legal mithelfen: Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) dürfen sie der VEFK bei der Sichtprüfung zuarbeiten. Das Ergebnis: schnellere Prüfung, deutlich niedrigere Kosten, und Ihr Team entwickelt echtes Sicherheitsbewusstsein. Unser EuP Online-Kurs qualifiziert Ihre Mitarbeiter rechtssicher – ohne Reisekosten, ohne Ausfallzeiten, flexibel in Pausenzeiten oder Leerlaufphasen.

So läuft die Geräteprüfung nach DGUV V3 in der Praxis ab

1. Sichtprüfung

Äußere Kontrolle: Risse im Gehäuse, beschädigte Kabel, lockere Steckverbindungen, fehlende Schutzabdeckungen. Dieser Schritt ist auch für EuP zulässig und sollte systematisch mit einer Betriebsanweisung unterstützt werden.

2. Funktionsprüfung

Das Gerät wird eingeschaltet: Funktion, Leistung, Schutzeinrichtungen. Entspricht das Gerät dem Sollzustand?

3. Messtechnische Prüfung

Hier kommt kalibriertes Messgerät zum Einsatz. Welche Messungen erforderlich sind, hängt von der Schutzklasse ab:

Schutzklasse Typische Geräte Schutzleiterwiderstand Isolationsmessung
SK I – geerdet Waschmaschine, Bohrmaschine, PC ✓ Pflicht ✓ Pflicht
SK II – doppelt isoliert Haartrockner, Elektrowerkzeug ✗ entfällt ✓ Pflicht
SK III – Schutzkleinspannung Bestimmte Leuchten, Spielzeug ✗ entfällt ✓ erhöhte Prüfspannung
ℹ️ Merke
Die Schutzleitermessung ist ausschließlich bei Geräten der Schutzklasse I Pflicht. Die Isolationsmessung ist bei allen Schutzklassen vorgeschrieben – mit unterschiedlichen Grenzwerten gemäß VDE 0701/0702.

Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?

Kein gesetzlich starr vorgeschriebenes Intervall für alle Geräte – das ist die häufigste Fehlannahme. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und hängen ab von: Geräteart, Einsatzort, Nutzungsintensität und Alter. Orientierungswerte aus der Praxis:

6 Mon.
Baustelle & Außeneinsatz
Hohe Beanspruchung, Feuchtigkeit, Staub, häufiges Umsetzen
12 Mon.
Werkstatt & Produktion
Elektrowerkzeuge, Maschinen in gewerblichen Werkstätten
24 Mon.
Büro & Verwaltung
PC, Drucker, Kaffeemaschine unter normalen Bedingungen
GBU
Individuell festgelegt
Bei Sonderbedingungen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
⚠️ Für Arbeitgeber entscheidend
Die Verantwortung für Intervall-Festlegung und Einhaltung liegt beim Arbeitgeber bzw. der VEFK. Im Schadensfall müssen Sie nachweisen, dass Intervalle sachgerecht begründet wurden. Ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung gibt es keine Verteidigung. Verankern Sie die Intervalle dort – lückenlos.

VDE 0701 und VDE 0702 – der Unterschied, der vor Gericht zählt

VDE 0701: Greift nach einer Reparatur oder Instandsetzung. Das Gerät muss nach jedem Eingriff erneut geprüft werden, bevor es wieder in Betrieb geht.

VDE 0702 (DIN EN 50699): Regelt die laufende Wiederholungsprüfung im Betrieb. Definiert Messverfahren, Prüfschritte und Grenzwerte für die DGUV-V3-Routineprüfung.

Wer für eine Routineprüfung VDE 0701 ansetzt – oder umgekehrt – riskiert die rechtliche Ungültigkeit der gesamten Prüfung. Die korrekte Norm muss im Prüfprotokoll immer benannt sein.

Die häufigsten Fehler bei der Geräteprüfung nach DGUV V3

  • Prüfung ohne nachgewiesene Qualifikation durchführen lassen
  • Kein Prüfprotokoll – oder eines, das wesentliche Angaben vermissen lässt
  • Prüffristen überschreiten ohne dokumentierte Begründung in der Gefährdungsbeurteilung
  • Mängel protokollieren, Gerät aber trotzdem weiterbetreiben
  • Falsche Norm anwenden (VDE 0701 ≠ VDE 0702)
  • Unkalibrierte Messgeräte verwenden
  • Mitarbeiter ohne EuP-Qualifikation eigenständig prüfen lassen

Das Prüfprotokoll – Ihr einziger Schutz im Schadensfall

Geprüft aber nicht dokumentiert ist dasselbe wie nicht geprüft. Das Prüfprotokoll ist Ihr rechtlicher Nachweis – gegenüber Berufsgenossenschaft, Staatsanwaltschaft und Versicherung. Es muss enthalten:

  • Gerätedaten: Bezeichnung, Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr
  • Prüfdatum und nächster Prüftermin
  • Angewandte Norm (VDE 0701 oder VDE 0702) – explizit benennen
  • Alle Messwerte mit Einheiten und Grenzwerten
  • Prüfergebnis: bestanden / nicht bestanden
  • Festgestellte Mängel – präzise beschrieben
  • Name, Qualifikation und Unterschrift der prüfenden Person

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Häufige Fragen zur Geräteprüfung nach DGUV V3

Ja – und zwar für jeden Betrieb, der Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Das sind in Deutschland nahezu alle Unternehmen. Verstöße können Bußgelder, Versicherungsverlust und die persönliche Haftung des Geschäftsführers nach sich ziehen. Details dazu im Artikel über Organisationsverschulden in der Elektrotechnik.
Es gibt keine starren gesetzlichen Fristen. Die Intervalle legen Sie auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Richtwerte: Baustellen alle 6 Monate, Werkstätten alle 12 Monate, Bürogeräte alle 24 Monate.
Die messtechnische Prüfung darf nur eine befähigte Person durchführen. Als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) dürfen Mitarbeiter unter Aufsicht bei der Sichtprüfung mitwirken. Das spart erheblich Kosten. Qualifikation dazu: EuP Online-Kurs.
Gerätedaten (Typ, Seriennummer, Baujahr), Prüfdatum, angewandte Norm, alle Messwerte, Prüfergebnis, festgestellte Mängel und Unterschrift der prüfenden Person. Nutzen Sie unser digitales Prüfprotokoll-Tool – alle Pflichtfelder automatisch abgedeckt.
VDE 0701 gilt nach einer Reparatur. VDE 0702 (DIN EN 50699) für die laufende Wiederholungsprüfung. Die falsche Norm macht die Prüfung rechtlich wertlos – immer im Prüfprotokoll benennen. Im Zweifel: Beratung durch eine erfahrene VEFK.

💬 Ihre Meinung interessiert mich!

Haben Sie Erfahrungen mit der Geräteprüfung nach DGUV V3 gemacht? Fragen, Praxistipps oder eigene Ideen zum Thema? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar – ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!

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Kurz und verstaendlich erklaert - ganz ohne Normen-Kauderwelsch.

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein neues Auto. Das kommt mit Plakette vom Haendler - aber nach zwei Jahren muessen Sie selbst zum TUeV. Genau so verhaelt es sich mit Ihren Elektrogeraeten im Betrieb. Alles mit Stecker, das sich von A nach B tragen laesst - Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Verlaengerungskabel - braucht eine regelmaessige Pruefung. Und: Auch das nagelneue Geraet muss vor der ersten Benutzung geprueft sein, wenn kein Herstellerprotokoll beiliegt. Das wissen die wenigsten!

Wer darf pruefen? Nicht einfach der Elektriker im Haus - sondern nur eine befaehigte Person mit der richtigen Schulung und regelmaessiger Pruefpraxis. Das ist ein Unterschied, der im Schadensfall richtig teuer werden kann.

Kurzfassung: Regelmaessig pruefen lassen, befaehigte Person bestellen, Protokoll aufbewahren.

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Über den Autor

Markus Kreuels

Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung als Elektromeister und VEFK habe ich mich auf die Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik spezialisiert. Mein Ziel ist es, durch fundiertes Fachwissen und praxisnahe Lösungen die Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik zu optimieren. Vertrauen Sie auf meine langjährige Expertise und mein Engagement für höchste Sicherheitsstandards


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