Geräteprüfung nach DGUV V3: Was Arbeitgeber wirklich wissen müssen – Pflichten, Fristen, Haftung
In diesem Beitrag erfahren Sie konkret: Was schreibt die DGUV V3 vor? Wer darf prüfen? Wie läuft eine Prüfung ab – und was müssen Arbeitgeber dokumentieren, damit der Schutz auch greift? Mit einer bewährten Methode sparen Sie dabei erheblich Zeit und externe Kosten.
Was ist die Geräteprüfung nach DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Ihr Kernauftrag: Kein Mitarbeiter darf durch ein defektes oder ungeprüftes elektrisches Gerät zu Schaden kommen.
Die Geräteprüfung nach DGUV V3 erfasst alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel – also jedes Gerät mit Stecker, das man von A nach B tragen kann. Bohrmaschine, Kaffeemaschine, Laptop, Verlängerungskabel. Ortsfeste Anlagen wie Verteilerkästen und Schaltschränke fallen dagegen unter §5 DGUV V3 und werden nach DIN VDE 0105-100 geprüft – das ist ein separater Prüfbereich mit eigenen Anforderungen und Fristen.
Das Ziel ist eindeutig: elektrische Gefährdungen durch defekte oder verschlissene Geräte erkennen und beseitigen – bevor sie zum Arbeitsunfall werden.
Warum die Geräteprüfung nach DGUV V3 für Arbeitgeber existenziell ist
Viele Betriebe behandeln die DGUV V3 wie eine Formalität. Bis etwas passiert. Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen sind gravierend:
- Bußgelder durch Berufsgenossenschaft oder staatliche Arbeitsschutzbehörden
- Wegfall des Versicherungsschutzes: Wer die Prüfpflicht verletzt hat, sitzt im Schadensfall auf allen Kosten
- Persönliche Haftung des Geschäftsführers – hier greift das Organisationsverschulden in der Elektrotechnik
- Strafrechtliche Verfolgung bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung durch einen vermeidbaren Unfall
Wer darf prüfen – und wer nicht?
Die Prüfung darf ausschließlich eine „befähigte Person" im Sinne der DGUV Vorschrift 3 durchführen. Wichtig: Eine befähigte Person für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist nicht automatisch jede Elektrofachkraft oder VEFK. Sie muss drei Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
- Fachliche Grundqualifikation – z.B. als Elektrofachkraft
- Ergänzende Schulungsmaßnahmen speziell für die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach VDE 0701/0702
- Regelmäßige Anwendung dieser Tätigkeit im Rahmen der täglichen Arbeit – wer nur alle vier Jahre ein oder zwei Geräte prüft, erfüllt das Kriterium der Praxiserfahrung nicht
Eine EFK, die nicht speziell geschult wurde und die Prüftätigkeit nicht regelmäßig ausübt, gilt normativ nicht als befähigte Person für diesen Prüfbereich – auch wenn sie im Übrigen vollqualifiziert ist. Im Zweifel muss die Qualifikation nachgewiesen und dokumentiert sein.
So läuft die Geräteprüfung nach DGUV V3 in der Praxis ab
1. Sichtprüfung
Äußere Kontrolle: Risse im Gehäuse, beschädigte Kabel, lockere Steckverbindungen, fehlende Schutzabdeckungen. Dieser Schritt ist auch für EuP zulässig und sollte systematisch mit einer Betriebsanweisung unterstützt werden.
2. Funktionsprüfung
Das Gerät wird eingeschaltet: Funktion, Leistung, Schutzeinrichtungen. Entspricht das Gerät dem Sollzustand?
3. Messtechnische Prüfung
Hier kommt kalibriertes Messgerät zum Einsatz. Welche Messungen erforderlich sind, hängt von der Schutzklasse ab:
| Schutzklasse | Typische Geräte | Schutzleiterwiderstand | Isolationsmessung |
|---|---|---|---|
| SK I – geerdet | Waschmaschine, Bohrmaschine, PC | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| SK II – doppelt isoliert | Haartrockner, Elektrowerkzeug | ✗ entfällt | ✓ Pflicht |
| SK III – Schutzkleinspannung | Bestimmte Leuchten, Spielzeug | ✗ entfällt | ✓ erhöhte Prüfspannung |
Prüffristen: Wie oft muss geprüft werden?
Kein gesetzlich starr vorgeschriebenes Intervall für alle Geräte – das ist die häufigste Fehlannahme. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und hängen ab von: Geräteart, Einsatzort, Nutzungsintensität und Alter. Orientierungswerte aus der Praxis:
VDE 0701 und VDE 0702 – der Unterschied, der vor Gericht zählt
VDE 0701: Greift nach einer Reparatur oder Instandsetzung. Das Gerät muss nach jedem Eingriff erneut geprüft werden, bevor es wieder in Betrieb geht.
VDE 0702 (DIN EN 50699): Regelt die laufende Wiederholungsprüfung im Betrieb. Definiert Messverfahren, Prüfschritte und Grenzwerte für die DGUV-V3-Routineprüfung.
Wer für eine Routineprüfung VDE 0701 ansetzt – oder umgekehrt – riskiert die rechtliche Ungültigkeit der gesamten Prüfung. Die korrekte Norm muss im Prüfprotokoll immer benannt sein.
Die häufigsten Fehler bei der Geräteprüfung nach DGUV V3
- Prüfung ohne nachgewiesene Qualifikation durchführen lassen
- Kein Prüfprotokoll – oder eines, das wesentliche Angaben vermissen lässt
- Prüffristen überschreiten ohne dokumentierte Begründung in der Gefährdungsbeurteilung
- Mängel protokollieren, Gerät aber trotzdem weiterbetreiben
- Falsche Norm anwenden (VDE 0701 ≠ VDE 0702)
- Unkalibrierte Messgeräte verwenden
- Mitarbeiter ohne EuP-Qualifikation eigenständig prüfen lassen
Das Prüfprotokoll – Ihr einziger Schutz im Schadensfall
Geprüft aber nicht dokumentiert ist dasselbe wie nicht geprüft. Das Prüfprotokoll ist Ihr rechtlicher Nachweis – gegenüber Berufsgenossenschaft, Staatsanwaltschaft und Versicherung. Es muss enthalten:
- Gerätedaten: Bezeichnung, Hersteller, Typ, Seriennummer, Baujahr
- Prüfdatum und nächster Prüftermin
- Angewandte Norm (VDE 0701 oder VDE 0702) – explizit benennen
- Alle Messwerte mit Einheiten und Grenzwerten
- Prüfergebnis: bestanden / nicht bestanden
- Festgestellte Mängel – präzise beschrieben
- Name, Qualifikation und Unterschrift der prüfenden Person
Unser digitales Prüfprotokoll-Tool nach VDE 0105-100 führt Sie Schritt für Schritt durch alle Pflichtangaben – rechtssicher, ausfüllbar direkt vor Ort.
Häufige Fragen zur Geräteprüfung nach DGUV V3
Ihre Meinung interessiert mich!
Haben Sie Erfahrungen mit der Geräteprüfung nach DGUV V3 gemacht? Fragen, Praxistipps oder eigene Ideen zum Thema? Hinterlassen Sie gerne einen Kommentar – ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen!
Kurz und verstaendlich erklaert - ganz ohne Normen-Kauderwelsch.
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein neues Auto. Das kommt mit Plakette vom Haendler - aber nach zwei Jahren muessen Sie selbst zum TUeV. Genau so verhaelt es sich mit Ihren Elektrogeraeten im Betrieb. Alles mit Stecker, das sich von A nach B tragen laesst - Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Verlaengerungskabel - braucht eine regelmaessige Pruefung. Und: Auch das nagelneue Geraet muss vor der ersten Benutzung geprueft sein, wenn kein Herstellerprotokoll beiliegt. Das wissen die wenigsten!
Wer darf pruefen? Nicht einfach der Elektriker im Haus - sondern nur eine befaehigte Person mit der richtigen Schulung und regelmaessiger Pruefpraxis. Das ist ein Unterschied, der im Schadensfall richtig teuer werden kann.
Kurzfassung: Regelmaessig pruefen lassen, befaehigte Person bestellen, Protokoll aufbewahren.

