DGUV Vorschrift 3 Prüfung
Veröffentlicht in   Prüfen am 20/04/2025 von     Markus Kreuels ,

Sie kennen sie bestimmt, diese kleinen, oft bunten Prüfplaketten auf der Kaffeemaschine im Pausenraum, auf dem Bürodrucker, der Bohrmaschine in der Werkstatt oder dem Verlängerungskabel: „Nächste Prüfung: 04/2026“. Schön und gut, Haken dran? Nicht ganz! Was steckt denn wirklich hinter der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 (vielen noch als BGV A3 bekannt)? Ist das nur eine lästige Pflichtübung für den Papierkorb oder doch ein unverzichtbarer Baustein für Ihre Elektrosicherheit im Betrieb?

Als Experte, der schon viele Anlagen und noch mehr Prüfprotokolle gesehen hat, kann ich Ihnen sagen: Letzteres ist der Fall! Diese Prüfung ist weit mehr als nur das Anbringen von Aufklebern. Es geht darum, sicherzustellen, dass elektrische Arbeitsmittel, die täglich genutzt werden, auch über die Zeit sicher bleiben und keine Gefahr durch Stromschlag oder Brand darstellen.

Warum überhaupt prüfen? Die knallharten Fakten (und die rechtliche Keule)

Mal ehrlich, wer prüft schon gerne? Kostet Zeit, kostet Geld, nervt manchmal. Aber warum ist es trotzdem Pflicht?

  1. Der Gesetzgeber will es so: Die DGUV Vorschrift 3 (§ 5) fordert die regelmäßige Prüfung. Und die basiert auf höheren Rechtsnormen wie der Betriebssicherheitsverordnung (§§ 3, 14), die wiederum auf dem Arbeitsschutzgesetz fußt. Es ist also eine klare Betreiberpflicht. Ignorieren ist keine Option.
  2. Schutz von Leib und Leben: Das ist der wichtigste Grund! Defekte Geräte sind eine der häufigsten Ursachen für Stromunfälle und Brände. Durch die wiederkehrende Prüfung können Mängel entdeckt werden, bevor etwas Schlimmes passiert. Ich habe schon Geräte gesehen, da war das Kabel fast durchgescheuert – von außen kaum sichtbar. Die Prüfung hat das aufgedeckt und wahrscheinlich Schlimmeres verhindert.
  3. Vermeidung von Ausfällen: Ein defektes Gerät kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch den Betriebsablauf stören. Regelmäßige Prüfungen helfen, die Zuverlässigkeit zu erhöhen.
  4. Haftung & Versicherung: Passiert doch etwas und Sie können keine ordnungsgemäße Prüfung nachweisen, haben Sie ein massives Problem. Das kann von Ärger mit der Berufsgenossenschaft über Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen reichen. Und Ihre Versicherung wird im Schadensfall auch sehr genau hinschauen... "Wer nicht (richtig) prüft, spielt mit dem Feuer – und mit der Gesundheit seiner Leute!"

Was muss eigentlich alles unter die Lupe? Die Prüflinge im Visier

Die DGUV V3 unterscheidet grob zwischen:

  • Ortsfesten elektrischen Anlagen: Das ist die "Hardware" Ihrer Elektroinstallation – Schaltschränke, Verteiler, fest verlegte Leitungen, aber auch fest angeschlossene große Maschinen.
  • Ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln: Geräte, die zwar fest montiert, aber keine Anlagen sind (z.B. fest installierte Lampen, Boiler, Klimageräte, Händetrockner).
  • Ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln: Der „Klassiker“ und oft die größte Menge – alles, was einen Stecker hat und bewegt werden kann (PCs, Monitore, Drucker, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Ladegeräte etc.).
  • (Stationäre vs. Nichtstationäre Anlagen): Eine weitere Unterscheidung, die für spezielle Bereiche relevant sein kann (z.B. Baustellen).

Wichtig: Haben Sie wirklich alle prüfpflichtigen Objekte im Blick? Vom Serverraum bis zur Teeküche? Hier zeigt sich oft, wie gut Ihre grundsätzliche rechtssichere Organisation und die Übersicht über Ihre Betriebsmittel wirklich sind.

Die Gretchenfrage: Wie oft muss geprüft werden? (Der Fristen-Dschungel)

Das ist die Frage, die am häufigsten für Verwirrung sorgt! Viele suchen nach starren Tabellen mit festen Fristen. Die gibt es zwar als Empfehlungen (z.B. in den Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 oder der TRBS 1201), aber gesetzlich vorgeschrieben ist: Die Prüffristen müssen vom Betreiber selbst auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden! (Ja, schon wieder sie – merken Sie was? Die GBU ist zentral! Mehr dazu hier: Gefährdungsbeurteilung Elektrotechnik

Welche Faktoren spielen bei der Fristenfindung eine Rolle?

  • Art des Betriebsmittels/der Anlage
  • Nutzungshäufigkeit und -bedingungen (Büro? Werkstatt? Baustelle?)
  • Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchtigkeit, Temperatur)
  • Qualifikation der Benutzer
  • Ergebnisse vorheriger Prüfungen (Ausfallquote)
  • Herstellerempfehlungen

Beispiele für Orientierungswerte (stark vereinfacht!):

  • Ortsveränderliche Geräte im Büro: Oft 12-24 Monate
  • Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen/Werkstätten: Oft 3-12 Monate
  • Ortsfeste Anlagen/Maschinen: Oft 4 Jahre (elektrisch), aber Sichtprüfungen häufiger.

Experten-Tipp: Seien Sie bei der Fristenlegung realistisch, aber nicht nachlässig! Eine GBU-basierte Frist ist rechtssicherer und oft auch wirtschaftlicher, als blind einer Tabelle zu folgen. Und dokumentieren Sie, warum Sie welche Frist gewählt haben!

Wer darf den Prüfstecker ziehen? (Die Sache mit der "Befähigten Person")

Nicht jeder darf einfach drauf los prüfen! Die Prüfung darf nur von einer "Befähigten Person" Prüfung Elektrotechnik durchgeführt werden. Die Anforderungen sind in der TRBS 1203 klar definiert:

  • Berufsausbildung: Im elektrotechnischen Bereich (oder vergleichbar).
  • Berufserfahrung: Praktische Erfahrung mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln/Anlagen.
  • Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Regelmäßige Durchführung von Prüfungen und Kenntnis des aktuellen Stands der Technik und Normen (Stichwort: Weiterbildung – siehe auch unseren Beitrag zur Qualifikation des Personals
  • Kenntnisse: Umfassendes Wissen über die relevanten Normen (VDE Prüfung!), Regeln und Vorschriften.
  • Ausrüstung: Verfügung über geeignete und kalibrierte Mess- und Prüfgeräte.

Diese Person kann ein externer Dienstleister oder ein entsprechend qualifizierter eigener Mitarbeiter sein. Aber Vorsicht: Nur weil jemand Elektriker ist, ist er nicht automatisch eine Befähigte Person für alle Prüfungen! Und von vermeintlichen Billig-Prüfern ohne nachweisbare Qualifikation lassen Sie besser die Finger – das kann nach hinten losgehen! Experten Tipp: Lassen Sie sich vor Beauftragung einer Prüfung durch einem externen Prüf-Dienstleister, die Befähigungsnachweise von den Mitarbeitern zeigen, die die Prüfungen durchführen. Hier trennt sich schon in vielen Fällen die Spreu vom Weizen. Und achten Sie darauf, dass nach Beauftragung auch tatsächlich die Mitarbeiter des externen Prüfdienstleisters prüfen von denen Sie die Befähigungsnachweise gesehen haben. Befähigungsnachweise werden durch Organisationen wie  z.B. den TÜV oder anderen Schulungseinrichtungen ausgestellt, die dem Mitarbeiter bescheinigen, dass dieser zum Prüfen von Ortsfesten/ ortsveränderlichen Anlagen oder Geräten befähigt wurde. 

Wie läuft die Prüfung ab? (Besichtigen, Erproben, Messen)

Eine Prüfung nach DGUV V3 besteht in der Regel aus drei Schritten:

  1. Besichtigen: Die Sichtprüfung ist oft der erste und wichtigste Schritt. Sind Gehäuse beschädigt? Kabel geknickt oder spröde? Stecker in Ordnung? Zugentlastung okay? Experten-Tipp: Das geübte Auge prüft mit! Viele grobe Fehler sieht man schon, bevor das teure Messgerät überhaupt angeschlossen wird.
  2. Erproben: Die Funktionsprüfung. Tut das Gerät, was es soll? Funktionieren Sicherheitseinrichtungen (z.B. Not-Aus)?
  3. Messen: Hier wird die elektrische Sicherheit mit speziellen Messgeräten überprüft. Je nach Prüfling können das z.B. sein:
    • Messung des Schutzleiterwiderstands (Ist die Erdung intakt?)
    • Messung des Isolationswiderstands (Gibt es Kriechströme?)
    • Messung des Schutzleiter- oder Berührungsstroms (Bei Geräten der Schutzklasse I bzw. II)
    • Prüfung der Funktion von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs/FI-Schalter) Die genauen Messverfahren und Grenzwerte sind in den relevanten VDE Prüf-Normen festgelegt (z.B. VDE 0701-0702 für die Prüfung nach Reparatur und die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte, VDE 0100-600 / VDE 0105-100 für Anlagen).

Wichtig ist natürlich der Einsatz von geeigneten, kalibrierten Messgeräten!

Das Ergebnis: Mehr als nur die Plakette! (Die Dokumentation)

Nach der Prüfung kommt der (manchmal ungeliebte) Papierkram: Die Dokumentation! Sie ist gesetzlich gefordert und absolut notwendig. Ein Prüfprotokoll nach DGUV V3 muss mindestens enthalten:

  • Eindeutige Identifikation des Prüflings (Inventarnummer o.ä.)
  • Prüfdatum und Name des Prüfers
  • Verwendetes Prüfgerät
  • Durchgeführte Prüfschritte (Sichtprüfung, Messungen etc.)
  • Die gemessenen Werte (!)
  • Das Ergebnis (Bestanden / Nicht bestanden mit Begründung)
  • Festgelegte nächste Prüffrist
  • Unterschrift des Prüfers

Experten-Kommentar: "Ohne ein sauberes, nachvollziehbares Protokoll ist die schönste Prüfung nur halb so viel wert – vor allem, wenn's mal gekracht hat und die Versicherung oder die Behörde nachfragt!"

Und die Plakette? Die ist ein nützlicher visueller Hinweis auf die durchgeführte Prüfung und die nächste Fälligkeit, aber sie ersetzt niemals das Prüfprotokoll!

Merke: DGUV V3 Prüfung – Lästig, aber unverzichtbar für Ihre Sicherheit!

Ja, die regelmäßige DGUV Vorschrift 3 Prüfung kostet Zeit und Geld. Aber sie ist ein fundamentaler Baustein für die Elektrosicherheit in Ihrem Betrieb. Sie schützt Ihre Mitarbeiter vor Unfällen, bewahrt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und sichert den reibungslosen Betriebsablauf. Voraussetzung ist allerdings, dass sie systematisch geplant (Stichwort GBU für Fristen!), fachgerecht von einer Befähigten Person durchgeführt und lückenlos dokumentiert wird. Sie ist damit ein wichtiger Teil der gelebten [Verantwortung (AKV) im Betrieb](Link zu Blogbeitrag Tag 2). Sehen Sie es als Investition in Sicherheit und Rechtssicherheit – eine Investition, die sich auszahlt


Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Prüfkonzepts, der Festlegung von Prüffristen oder der rechtssicheren Dokumentation? Wir unterstützen Sie gern!

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zur DGUV V3 Prüfung!

Ihre Erfahrungen sind gefragt! Prüffristen-Dschungel? Herausforderungen bei der lückenlosen Dokumentation? Oder vielleicht den perfekten Prüfablauf für bestimmte Geräte gefunden? Teilen Sie Ihre Erfahrungen, Stolpersteine und Fragen zur DGUV V3 Prüfung gerne unten in den Kommentaren – wir lernen alle voneinander!


Über den Autor

Markus Kreuels

Mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung als Elektromeister und VEFK habe ich mich auf die Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik spezialisiert. Mein Ziel ist es, durch fundiertes Fachwissen und praxisnahe Lösungen die Arbeitssicherheit in der Elektrotechnik zu optimieren. Vertrauen Sie auf meine langjährige Expertise und mein Engagement für höchste Sicherheitsstandards


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