Das Wichtigste in Kürze:
- Das Risiko: Organisationsverschulden (§ 130 OWiG) tritt ein, wenn die Geschäftsleitung Aufsichtsmaßnahmen unterlässt. Sie haften persönlich, auch wenn Sie Fachfirmen beauftragt haben.
- Die Gesetze: Von ArbSchG bis BetrSichV – als Betreiber müssen Sie die Einhaltung komplexer Normen wie der DGUV V3 und VDE überwachen.
- Die Lösung: Eine VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) übernimmt die Fachverantwortung. Sie schützt die Haftung Geschäftsführer durch rechtssichere Delegation und gerichtsfeste Dokumentation.
Bevor wir in dieses existenzielle Thema eintauchen, lassen Sie uns kurz die beiden Protagonisten vorstellen, die uns heute durch den Paragrafen-Dschungel führen. Sie werden sich vermutlich in einem von beiden wiedererkennen:
Stefan (Der Kaufmann): Er trägt Anzug, ist Geschäftsführer eines erfolgreichen mittelständischen Betriebs. Seine Welt sind Bilanzen, Strategien und Kunden. Von Elektrotechnik versteht er so viel wie ein Fisch vom Fahrradfahren. Er möchte Sicherheit, Ruhe vor dem Staatsanwalt und schwarze Zahlen.
Jens (Die VEFK): Schlank, Vollbart, gelbes T-Shirt. Als Verantwortliche Elektrofachkraft ist er Stefans technisches Gewissen. Seine Superkraft: Er übersetzt trockenes „Normendeutsch“ so, dass Stefan handlungsfähig bleibt, ohne selbst Elektriker zu werden.
Die Szene: Ein trügerischer Frieden
Stefan sitzt in seinem Büro und wirkt zufrieden. Die Quartalszahlen stimmen, die Produktion läuft auf Hochtouren. Wenn es um den Strom in der Firma geht, hat er eine einfache, pragmatische Devise: „Ich rufe den örtlichen Handwerker an, der repariert das, ich zahle die Rechnung. Damit bin ich raus.“
Doch Stefan irrt sich gewaltig. Ohne es zu wissen, tappt er gerade in die gefährlichste Falle für Unternehmer: das Organisationsverschulden.
Als Jens mit dem Tablet unterm Arm das Büro betritt, muss er Stefan leider die gute Laune verderben. Er legt keine Rechnung vor, sondern eine Mängelliste und stellt eine Frage, die jeden Geschäftsführer nervös machen sollte:
Jens fragt: „Stefan, du hast die Reparatur bezahlt. Aber wer beweist dem Staatsanwalt eigentlich, dass du kontrolliert hast, ob der Handwerker überhaupt qualifiziert war? Wenn hier morgen ein Kabel schmort und ein Mitarbeiter verletzt wird, schützt dich die Rechnung nicht vor der Haftung Geschäftsführer. Hast du den Prozess überwacht?“
Stefan schluckt. „Überwacht? Ich bin Kaufmann, Jens! Ich weiß nicht mal, wie man eine Schleifenimpedanz misst!“
Genau hier liegt das Problem. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, warum Unwissenheit Sie nicht schützt und wie Sie mit der richtigen Strategie das Organisationsverschulden vermeiden.
Was bedeutet Organisationsverschulden eigentlich? (§ 130 OWiG)
Für Stefan klingt das Wort wie ein juristisches Schreckgespenst. Jens setzt sich zu ihm, um den Begriff zu entmystifizieren.
Jens erklärt: „Stell dir vor, du bist der Kapitän eines großen Schiffes. Du musst nicht wissen, wie man den Motor repariert – dafür hast du Mechaniker. Aber: Wenn du keinen Chefingenieur einstellst, der die Mechaniker kontrolliert, und der Motor explodiert wegen schlampiger Wartung, dann fragt das Gericht den Kapitän: ‚Warum gab es keine Aufsicht?‘ Das Unterlassen dieser Aufsicht ist dein Organisationsverschulden.“
Die harten Fakten Gesetz über Ordnungswiederigkeiten
Der Gesetzgeber hat dies im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. In § 130 OWiG steht sinngemäß: Wer als Inhaber eines Betriebes vorsätzlich oder fahrlässig unterlässt, die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, handelt ordnungswidrig.
Das bedeutet im Klartext: Wenn in Ihrem Betrieb ein Unfall passiert, der durch eine ordentliche Organisation hätte verhindert werden können, haften Sie. Und zwar persönlich. Das kann von empfindlichen Geldbußen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung reichen.
Der Normen-Dschungel: Jens übersetzt für Stefan
Damit ein Organisationsverschulden vorliegt, muss gegen Pflichten verstoßen worden sein. Aber gegen welche? Stefan blickt auf einen Berg von Abkürzungen: ArbSchG, BetrSichV, DGUV V3, VDE. Er versteht nur Bahnhof.
Jens nimmt den Stift und übersetzt diese Begriffe in „Unternehmer-Deutsch“. Das hier sind die Spielregeln, die Sie kennen müssen:
1. ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) – Das Fundament
Das Gesetz: § 3 verpflichtet den Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Jens übersetzt für Stefan: „Das ist dein Grundgesetz. Hier steht: Du bist verantwortlich, dass niemandem etwas passiert. Du darfst nicht warten, bis etwas kaputtgeht, du musst vorher handeln (Prävention).“
2. BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) – Die Spielregeln
Das Gesetz: Es regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln. § 3 fordert eine Gefährdungsbeurteilung vor der Verwendung.
Jens übersetzt für Stefan: „Das ist mein tägliches Brot. Bevor wir die neue CNC-Fräse oder auch nur die Kaffeemaschine anschließen, müssen wir schriftlich festhalten, welche Gefahren von ihr ausgehen und wie oft wir sie prüfen müssen. Ohne dieses Papier darfst du den Stecker eigentlich nicht einstecken.“
3. DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) – Die Versicherung
Die Vorschrift: Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Jens übersetzt für Stefan: „Das ist der Vertrag mit deiner Versicherung. Wenn wir die Prüffristen der DGUV V3 nicht einhalten, zahlt die Berufsgenossenschaft im Schadensfall keinen Cent und holt sich das Geld für die Reha des verletzten Mitarbeiters bei dir zurück.“
4. DIN VDE Normen (Verband der Elektrotechnik) – Der Maßstab
Die Norm: Der „Stand der Technik“. VDE-Normen beschreiben, wie technische Sicherheit erreicht wird.
Jens übersetzt für Stefan: „Das ist der Unterschied zwischen ‚Lampe leuchtet‘ und ‚Lampe ist sicher‘. Ein Bastler kriegt Licht an. Ich als VEFK sorge mit der VDE dafür, dass dabei nicht das Gebäude abbrennt.“
Die 3 Säulen der Haftung für Geschäftsführer
Jens merkt, dass Stefan blass wird. „Das kann ich doch gar nicht alles leisten, Jens! Ich muss verkaufen, nicht Normen lesen!“
„Musst du auch nicht“, beruhigt ihn Jens. „Um das Organisationsverschulden zu vermeiden, musst du ‚nur‘ die Heilige Dreifaltigkeit der Entlastung beherrschen.“
Diese drei Pflichten treffen jeden Geschäftsführer:
1. Auswahlverantwortung
Sie müssen sicherstellen, dass die Person, die an der Elektrik arbeitet, qualifiziert ist.
Die Falle: Sie beauftragen den billigsten Hausmeister-Service mit dem Lampentausch. Der Hausmeister ist aber keine Elektrofachkraft.
Die Folge: Passiert etwas, haften Sie wegen Auswahlverschuldens.
2. Organisationsverantwortung
Sie müssen klare Prozesse definieren. Wer prüft wann? Wo sind die Protokolle?
Die Falle: „Wir prüfen immer, wenn der TÜV kommt.“ Das ist oft zu selten. Prüffristen müssen individuell per Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Die Folge: Ein systematisches Organisationsversagen.
3. Kontrollverantwortung (Der schwierigste Teil!)
Sie müssen überwachen, ob die Beauftragten ihren Job richtig machen.
Die Falle: Der externe Elektriker klebt eine Plakette, liefert aber kein Messprotokoll. Stefan heftet die Rechnung ab und denkt, alles sei gut.
Die Folge: Ohne Protokoll keine Beweisführung. Das Gericht unterstellt, dass Sie nicht kontrolliert haben.
Stefan fragt: „Aber Jens, wie soll ich denn kontrollieren, ob der Elektriker richtig gemessen hat? Ich weiß doch gar nicht, wie das Messgerät funktioniert!“
Jens antwortet: „Genau das ist der Punkt, an dem die meisten Geschäftsführer scheitern. Du hast keine Fachkompetenz, also kannst du deiner Kontrollpflicht nicht nachkommen. Und genau deshalb brauchst du mich.“
Stefans Irrtümer vs. Die Rechtslage
Hier sehen Sie auf einen Blick, wo die kaufmännische Logik oft tödlich mit der juristischen Realität kollidiert.
| Stefans Annahme (Kaufmann) | Die Realität (Gesetz & Norm) | Konsequenz |
| „Ich habe beauftragt, also bin ich die Verantwortung los.“ | Die Haftung Geschäftsführer bleibt bestehen (Aufsichtspflicht § 130 OWiG). | Vorwurf des Organisationsverschuldens. |
| „Der Elektriker weiß schon, was er tut.“ | Ohne interne VEFK ist keine fachliche Kontrolle möglich (Kontrollverlust). | Verlust der Rechtssicherheit (Beweislastumkehr). |
| „Bestandschutz gilt auch bei alten Anlagen.“ | In der Elektrosicherheit gibt es keinen Bestandschutz, nur den „Stand der Technik“. | Verlust des Versicherungsschutzes. |
| „Ich hafte nicht, weil ich Laie bin.“ | Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. (§ 130 OWiG sanktioniert gerade das Unterlassen). | Bußgelder und persönliche Haftung. |
Wie eine VEFK das Organisationsverschulden verhindert
Stefan rauft sich die Haare. „Jens, das klingt alles so, als stünde ich schon mit einem Bein im Gefängnis. Was ist die Lösung?“
Die Lösung ist simpel und in der Norm DIN VDE 1000-10 verankert: Delegation der Verantwortung.
Da Stefan die Fachverantwortung mangels Wissen nicht tragen kann, muss er sie an jemanden übertragen, der sie tragen darf. Hier kommt die VEFK (Verantwortliche Elektrofachkraft) ins Spiel.
Was macht eine VEFK für Sie?
Jens erklärt seine Rolle nicht als Handwerker, sondern als Manager: „Als deine VEFK bin ich dein Schutzschild. Ich übernehme für dich die Unternehmerpflichten im elektrotechnischen Bereich.“
Eine VEFK (egal ob intern angestellt oder als externe Dienstleistung wie bei Kreuels Consulting) leistet Folgendes:
Rechtssichere Organisation: Jens erstellt die Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV. Er rät nicht, er berechnet, wie oft geprüft werden muss.
Gerichtsfeste Dokumentation: Jens sorgt dafür, dass die Prüfprotokolle so aussehen, dass sie vor Gericht Bestand haben. Er prüft die Messwerte, nicht nur die Plaketten.
Fremdfirmenmanagement: Wenn der externe Dienstleister kommt, schaut Jens ihm auf die Finger. Er spricht seine Sprache. Er merkt sofort, wenn „gepfuscht“ wird, wo Stefan nur freundlich nicken würde.
Durch die schriftliche Bestellung einer VEFK delegiert die Geschäftsführung die Fachverantwortung. Die Haftung des Geschäftsführer reduziert sich dann drastisch auf die reine Auswahl- und Berichtspflicht. Stefan muss nicht mehr kontrollieren wie gearbeitet wird, sondern nur noch, dass Jens ihm regelmäßig Bericht erstattet.
Warum Ignoranz keine Strategie ist (Strafrecht & Regress)
Jens muss zum Schluss noch einmal ernst werden. Viele Unternehmer unterschätzen die Härte des Gesetzes. Es geht beim Organisationsverschulden nicht nur um 500 € Bußgeld.
Wir sprechen hier über drei Ebenen der Eskalation:
Strafrecht (§ 26 BetrSichV):Wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig eine Pflicht verletzen und dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährden, ist das eine Straftat. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr vor. Ein Staatsanwalt ermittelt immer zuerst gegen die Geschäftsführung („Warum war die Anlage nicht sicher?“).
Sozialrechtlicher Regress (§ 15 SGB VII):Normalerweise sind Unternehmer durch die Berufsgenossenschaft haftungsbefreit bei Arbeitsunfällen (Personenschaden). Aber: Bei grober Fahrlässigkeit (z. B. jahrelang keine DGUV V3 Prüfung gemacht trotz Wissen), kann die BG Sie in Regress nehmen. Das bedeutet: Sie zahlen die Behandlungskosten, die Reha und die Rente des Mitarbeiters aus der Firmenkasse – oder privat.
Versicherungsrecht:In fast allen Feuerversicherungspolicen steht die Klausel SK 3602. Sie besagt: Die Anlage muss nach VDE-Richtlinien geprüft sein. Fehlt der Nachweis (das Protokoll der VEFK), ist die Versicherung im Brandfall leistungsfrei. Sie bleiben auf dem Millionenschaden sitzen.
Ein Organisationsverschulden nachzuweisen, ist für Staatsanwälte oft leicht, wenn keine VEFK bestellt ist. Denn wer kontrolliert die Technik, wenn es keinen Techniker in der Führungsebene gibt? Stefan allein kann das nicht beweisen.
Machen Sie es wie Stefan – holen Sie sich Jens an Bord
Elektrosicherheit ist Chefsache, aber die Durchführung ist Expertensache. Sie können das Risiko des Organisationsverschuldens fast vollständig eliminieren, wenn Sie die richtigen Strukturen schaffen.
Stefan hat verstanden: Er muss kein Elektriker werden. Er muss nur die richtige Entscheidung treffen. Er kümmert sich wieder um seine Kunden und Umsätze, während Jens (die VEFK) sich um die Sicherheit und die Normen kümmert. Beide schlafen wieder ruhig.
Möchten Sie wissen, ob in Ihrem Unternehmen ein Organisationsverschulden droht?
Wir haben eine exklusive Online-Checkliste entwickelt, speziell für Kaufleute. Damit prüfen Sie in 10 Minuten, ob Sie rechtlich „nackt“ sind oder ob Ihre Organisation den Anforderungen von DGUV, VDE und BetrSichV standhält.
Häufige Fragen zu Organisationsverschulden und VEFK
Nein, eine Restverantwortung bleibt immer beim Unternehmer (Oberaufsicht). Aber: Durch die Bestellung einer VEFK minimieren Sie das Risiko des Organisationsverschuldens auf ein Minimum, da die operative Fachverantwortung delegiert wird. Sie müssen die VEFK nur noch regelmäßig anhören (Berichtswesen).
Nein. Die Norm DIN VDE 1000-10 erlaubt explizit die Bestellung einer externen VEFK (wie Kreuels Consulting). Das ist für KMUs oft die wirtschaftlichere Lösung, um Organisationsverschulden zu vermeiden, da keine volle Stelle geschaffen werden muss.
Er haftet für seine handwerkliche Leistung (Werkvertrag). Der Unternehmer haftet jedoch für seine Organisationspflichten als Betreiber (Verkehrssicherungspflicht). Wenn Sie den Elektriker nicht kontrollieren (lassen), liegt ein Organisationsverschulden bei Ihnen vor, unabhängig vom Fehler des Handwerkers.
Ihre Meinung ist gefragt: Reden wir Klartext unter Unternehmern
Stefan lehnt sich in seinem Bürostuhl zurück und atmet tief durch. „Jens, ganz ehrlich? Wenn ich das alles höre, bin ich froh, dass wir heute darüber gesprochen haben. Vorher war das Thema Elektrosicherheit für mich wie eine dunkle Wolke – man weiß, sie ist da, aber man will nicht genau hinschauen. Jetzt habe ich das Gefühl, ich habe endlich eine Taschenlampe in der Hand.“
Jens lächelt und nickt. „Genau darum geht es, Stefan. Es geht nicht darum, Angst zu verbreiten, sondern darum, die Kontrolle zurückzugewinnen. Und ich bin mir sicher, dass viele Ihrer Kollegen da draußen genau die gleichen Fragen haben wie Sie.“
Jetzt sind Sie dran!
Wir möchten wissen: Wie gehen Sie in Ihrem Betrieb mit dem Thema Organisationsverschulden um?
Hatten Sie vielleicht schon einmal einen Moment, in dem Ihnen bewusst wurde, dass Ihre Haftung als Geschäftsführer an einem seidenen Faden hängt? Oder gab es bei Ihnen eine Betriebsprüfung, bei der die Dokumentation der DGUV V3 plötzlich im Rampenlicht stand?
Teilen Sie Ihre Erfahrungen, Fragen oder auch Ihre Bedenken mit uns in den Kommentaren:
Stefan fragt: Gab es bei Ihnen einen „Aha-Moment“, in dem Sie gemerkt haben, dass die reine Handwerker-Rechnung nicht ausreicht?
Jens fragt: Welche Hürden sehen Sie in Ihrem Alltag, wenn es darum geht, die VEFK-Strukturen wirklich im Betrieb zu leben?
Schreiben Sie uns! Wir antworten auf jeden Kommentar persönlich und freuen uns auf einen ehrlichen Austausch von Mensch zu Mensch (und von Kaufmann zu Techniker).

