Die DIN VDE 0105 Teil 100 regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und ist damit eine der wichtigsten Normen für jede Elektrofachkraft. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, welche Pflichten sich daraus für Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche und Elektrofachkräfte ergeben.
Kurz erklärt
Die DIN VDE 0105 Teil 100 legt fest, wie elektrische Anlagen bedient, gewartet und bearbeitet werden müssen, damit niemand zu Schaden kommt. Sie definiert dafür klare Rollen – vom Anlagenverantwortlichen bis zum Schaltberechtigten – und verlangt vor jeder Tätigkeit eine Bewertung der elektrischen Risiken.
Was regelt die DIN VDE 0105 Teil 100 genau?
Wenn Sie sich mit dem sicheren Betrieb elektrischer Anlagen befassen, stoßen Sie früher oder später auf die DIN VDE 0105 Teil 100. Die Norm beschreibt die Anforderungen an das Bedienen von und das Arbeiten an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen. Aus ihr sind zahlreiche Nachnormen und branchenspezifische Regelwerke abgeleitet worden – sie bildet damit eine Art Grundgerüst für die betriebliche Elektrosicherheit.
Wichtig ist: Die Norm gilt nicht nur für Elektrofachkräfte. Auch nicht-elektrotechnische Tätigkeiten, bei denen eine elektrische Gefährdung besteht, fallen in ihren Geltungsbereich. Wer in einem Betrieb für elektrische Anlagen verantwortlich ist, kommt an dieser Norm also nicht vorbei.
Anwendungsbereich: Für welche Anlagen gilt die Norm?
Die DIN VDE 0105 Teil 100 gilt für das Bedienen von und alle Arbeiten an elektrischen Anlagen – unabhängig von der Spannungsebene. Sie erfasst also sowohl Niederspannungs- als auch Hochspannungsanlagen bis hin zur Höchstspannung.
Ebenso macht die Norm keinen Unterschied zwischen ortsfesten Anlagen (fest installierten Anlagen in Gebäuden oder Produktionsstätten) und ortsveränderlichen Anlagen, die im spannungsfreien oder unter Spannung stehenden Zustand bewegt werden. Für die praktische Arbeit bedeutet das: Sobald elektrische Energie im Spiel ist, greifen die Anforderungen der DIN VDE 0105 Teil 100 – egal ob es sich um eine Maschine in der Produktion oder ein mobiles Betriebsmittel auf einer Baustelle handelt.
Passend dazu
Sobald Anlagen regelmäßig geprüft werden müssen, kommt die DIN VDE 0105 Teil 100 auch bei der Dokumentation ins Spiel. In meinem Beitrag Prüfen elektrischer Anlagen erkläre ich, welche Prüffristen gelten und wer die Prüfungen durchführen darf.
Die Risikobewertung vor jedem Bedienvorgang
Ein zentraler Grundsatz der Norm: Vor jedem Bedienvorgang und vor jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage ist eine Bewertung der elektrischen Risiken vorzunehmen. Das ist keine einmalige Formalie, sondern ein wiederkehrender Schritt, den Sie vor jeder einzelnen Tätigkeit durchdenken müssen.
Aus dieser Risikobewertung leiten sich ab, welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen für die konkrete Tätigkeit notwendig sind. Sie ist damit die fachliche Grundlage für alles Weitere – von der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung bis zur Entscheidung, ob eine Anlage spannungsfrei geschaltet werden muss. Wie Sie eine solche Bewertung strukturiert durchführen, beschreibe ich ausführlich in meinem Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung.
Wer ist wer? Die zentralen Rollen der DIN VDE 0105 Teil 100
Ein Teil der Norm, der in der Praxis häufig für Verwirrung sorgt, sind die klar abgegrenzten Rollen. Ohne diese Rollenverteilung ist ein sicherer Betrieb elektrischer Anlagen laut Norm gar nicht zulässig. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Anlagenbetreiber | Zuständig für den sicheren Betrieb und den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage. In der Regel der Unternehmer selbst oder eine von ihm beauftragte Person. |
| Anlagenverantwortlicher | Trägt während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der betroffenen Anlage bzw. der Anlagenteile. |
| Arbeitsverantwortlicher | Verantwortlich für die sichere Durchführung der konkreten Arbeit und die Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen vor Ort. |
| Schaltberechtigter | Darf Schalthandlungen an der elektrischen Anlage ausführen – etwa das Freischalten vor Beginn der Arbeiten. |
| Aufsichtführender | Überwacht die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen während der Arbeiten, insbesondere wenn mehrere Personen beteiligt sind. |
Ohne einen zuvor bestimmten Anlagenverantwortlichen dürfen laut DIN VDE 0105 Teil 100 keine Arbeiten an einer elektrischen Anlage durchgeführt werden. Diese Rolle muss also feststehen, bevor überhaupt losgelegt wird.
Abgeschlossene elektrische Betriebsstätte: Zutritt klar geregelt
Die Norm definiert außerdem, was eine „abgeschlossene elektrische Betriebsstätte" ist: ein Raum oder Ort, der ausschließlich dem Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird – zum Beispiel ein Schaltraum oder eine Trafostation.
Der Zutritt zu solchen Bereichen ist klar geregelt: Elektrofachkräfte (EFK) und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen sie betreten. Elektrotechnische Laien (EL) dagegen nur in Begleitung einer EFK oder EuP. Wenn Sie unsicher sind, welche Qualifikation für welche Tätigkeit erforderlich ist, gibt Ihnen mein Beitrag zur VEFK einen guten Überblick über die verschiedenen Rollen im Betrieb.
Betriebliche Organisation: Freigabe- und Freischaltscheine im Ablauf
Alle Tätigkeiten an einer elektrischen Anlage müssen mit dem Anlagenbetreiber und – falls vorhanden – dem Anlagenverantwortlichen abgestimmt werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind beide darüber zu informieren, dass die Anlage wieder zur Verfügung steht.
In der Praxis läuft das über Freigabe- oder Freischaltscheine. Je nachdem, ob eine Anlage für die Arbeiten spannungsfrei geschaltet wird oder ausnahmsweise unter Spannung bleibt – etwa bei einer gezielten Fehlersuche – kommt der jeweils passende Schein zum Einsatz. Diese Dokumentation ist kein Selbstzweck: Im Schadensfall ist sie der Nachweis, dass die vorgeschriebene Organisation eingehalten wurde. Mehr dazu, wie Sie solche Abläufe verbindlich festhalten, lesen Sie in meinem Beitrag zur Betriebsanweisung.
Arbeiten unter Spannung (AuS) nach Abschnitt 6.3
Ein Abschnitt der Norm, der in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet wurde, ist Abschnitt 6.3 „Arbeiten unter Spannung". Die Anforderungen der DGUV Regel 103-011 wurden hier in die DIN VDE 0105 Teil 100 übernommen und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Arbeiten unter Spannung dürfen ausschließlich dann durchgeführt werden, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller beteiligten Personen sichergestellt sind. Das setzt voraus, dass zuvor eine eigene Gefährdungsbeurteilung für genau diese Tätigkeit erstellt wurde, aus der die notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Zusätzlich braucht es qualifiziertes, entsprechend ausgerüstetes Personal – Arbeiten unter Spannung sind also keine Tätigkeit „nebenbei", sondern erfordern eine eigene, dokumentierte Qualifikation.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die DIN VDE 0105 Teil 100?
Kommt es zu einem Unfall und stellt sich heraus, dass die Rollen nach DIN VDE 0105 Teil 100 nicht besetzt waren oder die vorgeschriebene Risikobewertung gefehlt hat, wird das schnell zu einer Haftungsfrage. Gerade wenn kein Anlagenverantwortlicher bestimmt war oder Freischaltscheine fehlen, lässt sich ein Organisationsverschulden häufig nur schwer entkräften.
Ich habe genau diesem Thema einen eigenen Beitrag gewidmet: In Organisationsverschulden erkläre ich, wie Unternehmen und Führungskräfte persönlich haften können – und wie Sie sich mit einer saubereren Organisation davor schützen.
Checkliste: Ist Ihr Betrieb nach DIN VDE 0105 Teil 100 organisiert?
- Ist für jede elektrische Anlage ein Anlagenbetreiber und – bei Arbeiten – ein Anlagenverantwortlicher benannt?
- Wird vor jedem Bedienvorgang und jeder Arbeit eine Risikobewertung durchgeführt und dokumentiert?
- Sind abgeschlossene elektrische Betriebsstätten tatsächlich unter Verschluss und nur für EFK/EuP zugänglich?
- Werden Freigabe- bzw. Freischaltscheine bei jeder Arbeit ausgestellt und dokumentiert?
- Gibt es für Arbeiten unter Spannung eine eigene, aktuelle Gefährdungsbeurteilung?
- Sind alle beteiligten Personen entsprechend ihrer Rolle (EFK, EuP, EL) qualifiziert und unterwiesen?
Wenn Sie bei einem dieser Punkte unsicher sind, lohnt sich ein genauerer Blick auf Ihre Organisation – gerne gemeinsam. Vereinbaren Sie dazu einen unverbindlichen Termin, dann gehen wir Ihre Situation konkret durch.
Häufige Fragen zur DIN VDE 0105 Teil 100
Was regelt die DIN VDE 0105 Teil 100?
Die DIN VDE 0105 Teil 100 regelt den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen – also alle Arbeits-, Bedienungs- und Wartungsverfahren an, mit oder in der Nähe von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen.
Für wen gilt die DIN VDE 0105 Teil 100?
Die Norm gilt für Elektrofachkräfte ebenso wie für nicht-elektrotechnische Tätigkeiten, bei denen eine elektrische Gefährdung besteht. Sie erfasst ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen gleichermaßen.
Was ist ein Anlagenverantwortlicher?
Der Anlagenverantwortliche trägt während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der betroffenen elektrischen Anlage. Ohne diese benannte Person dürfen laut Norm keine Arbeiten begonnen werden.
Was ist eine abgeschlossene elektrische Betriebsstätte?
Das ist ein Raum oder Ort, der ausschließlich dem Betrieb elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird, z. B. ein Schaltraum. Zutritt haben nur Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen, Laien nur in Begleitung.
Wie oft muss eine Risikobewertung durchgeführt werden?
Vor jedem einzelnen Bedienvorgang und vor jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage. Es handelt sich nicht um eine einmalige, sondern um eine wiederkehrende Bewertung.
Was gilt für Arbeiten unter Spannung (AuS)?
Arbeiten unter Spannung sind nach Abschnitt 6.3 der Norm nur zulässig, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beteiligten sichergestellt sind. Voraussetzung sind eine eigene Gefährdungsbeurteilung sowie qualifiziertes, entsprechend ausgerüstetes Personal.
Was droht bei einem Verstoß gegen die DIN VDE 0105 Teil 100?
Fehlen die vorgeschriebenen Rollen, Freischaltscheine oder die Risikobewertung, kann das im Schadensfall als Organisationsverschulden gewertet werden – mit persönlicher Haftung für Verantwortliche im Unternehmen.
Ihre Erfahrung ist gefragt
Wie ist die Rollenverteilung nach DIN VDE 0105 Teil 100 in Ihrem Betrieb organisiert? Schreiben Sie mir gerne einen Kommentar – ich lese und beantworte jeden persönlich.
Stellen Sie sich einen Flughafen vor. Ein Flugzeug darf nicht einfach starten, weil der Pilot es für sicher hält – es braucht die Freigabe vom Fluglotsen im Tower. Der Lotse hat den Überblick über alle Bewegungen auf dem Rollfeld und erteilt erst dann die Startfreigabe, wenn er sicher ist, dass niemand gefährdet wird.
Genau diese Rolle übernimmt der Anlagenverantwortliche nach DIN VDE 0105 Teil 100 bei elektrischen Anlagen. Bevor jemand an einer Anlage arbeitet, braucht es seine Freigabe – zum Beispiel über einen Freischaltschein. Ohne diese „Starterlaubnis" bleibt die Anlage für Arbeiten gesperrt, ganz gleich, wie erfahren die ausführende Person ist. Erst wenn der Anlagenverantwortliche grünes Licht gibt, darf es losgehen.
Für die tägliche Praxis lohnt sich ein Blick in meine Sicherheits-Tools.

